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Beglaubigte Übersetzungen

Gerichtlich beglaubigte Übersetzungen benötigt man für amtliche Dokumente, die ins Deutsche (oder umgekehrt) übersetzt werden müssen und die zur Einreichung bei eine Behörde (oder sonstiges) gedacht sind.

 

Was ist eine gerichtlich beglaubigte Übersetzung?


Welcher Übersetzer ist berechtigt, gerichtlich beglaubigte Übersetzungen durchzuführen:

 

  • Nur ein vom Gericht bestellter und vereideter Übersetzer. An einen gerichtlich zertifizierten Übersetzer werden höchste Ansprüche in Bezug auf die Qualität seiner Übersetzungen gestellt.
  • Ein vereideter Übersetzer bürgt mit seinem amtlichen Stempel und seiner Unterschrift, dass die Übersetzung korrekt und der Wahrheit entsprechend angefertigt wurde. Der Übersetzer geht damit also eine rechtliche Verbindlichkeit ein, die die Echtheit der Übersetzung garantiert.


Nur durch diese Vorrausetzung werden Übersetzungen bei Behörden anerkannt.

 

Für uns arbeiten in Deutschland zahlreiche gerichtlich - vereidete Übersetzer für sehr viele Sprachkombinationen.

 

 

Hier einige Beispiele für eine gerichtlich beglaubigte Übersetzung:

 

  • Geburtsurkunde
  • Zeugnis
  • Heiratsurkunde
  • medizinisches Attest
  • Scheidungsurkunde
  • Handelsregisterauszug
  • Gerichtsurteil
  • Verträge
  • Gesellschaftervertrag
  • Patente

 

… und viele weitere Dokumente.

 

Es ist von Vorteil, vor Auftragserteilung zu klären, für welche Behörde/Land die beglaubigte Übersetzung benötigt wird, da manchmal auch zusätzlich eine notarielle Beglaubigung verlangt wird.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

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